BB Stabilisierung · BBl 2026 616

Ausländer- und Integrationsgesetz, Art. 99

Anhang 4: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 56

1 Der Bundesrat legt fest, in welchen Fällen Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen, kantonale arbeitsmarktliche Vorentscheide und Entscheide über das Bestehen eines Aufenthaltsrechts oder eines Daueraufenthaltsrechts nach dem FZA dem SEM zur Zustimmung zu unterbreiten sind.

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