BB Stabilisierung · BBl 2026 616

BG über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes, Art. 5a – Vereinbarung über die Mitwirkung im Bereich der Abkommen mit der Europäischen Union

Bundesgesetz vom 22. Dezember 1999 über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 84

Vereinbarung über die Mitwirkung im Bereich der Abkommen mit der Europäischen Union

Der Bundesrat kann mit den Kantonen eine Vereinbarung abschliessen, in der deren Mitwirkung im Bereich der Abkommen und gemeinsamen Erklärungen der Schweiz und der Europäischen Union über die Stabilisierung und die Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen konkretisiert wird.

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