BB Stabilisierung · BBl 2026 616

Anhang 2, Art. 20 – Internationale Abkommen

Anhang 2: Bundesgesetz über die Verwaltungszusammenarbeit bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 37

8. Abschnitt: Schlussbestimmungen

Internationale Abkommen

1 Der Bundesrat kann im Anwendungsbereich dieses Gesetzes internationale Abkommen abschliessen.

2 Er kann im Rahmen von Anhang III FZA und Anhang K Anlage 3 des EFTA- Übereinkommens die Verwendung anderer IMI-Bereiche oder anderer Funktionen von bereits verwendeten Bereichen nach Artikel 1 genehmigen.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.