BB Stabilisierung · BBl 2026 616

Beihilfeüberwachungsgesetz, Art. 16 – Einfache Prüfung

Anhang 1: Bundesgesetz über die Überwachung von staatlichen Beihilfen (Beihilfeüberwachungsgesetz, BHÜG)

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 11

Einfache Prüfung

Die Überwachungsbehörde leitet eine einfache Prüfung ein, sobald sie die Vollständigkeit der Anmeldung bestätigt hat oder sobald eine Eingabe innert der Frist, die sie bei der ersten Anforderung von ergänzenden Informationen nach Artikel 13 Absatz 2 angesetzt hat, eingegangen ist.

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