BB Stabilisierung · BBl 2026 616

Kartellgesetz, Art. 18

Kartellgesetz vom 6. Oktober 1995

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 30

2 Die Wettbewerbskommission besteht aus 11–15 Mitgliedern sowie den zwei Mitgliedern der Beihilfekammer nach Artikel 3 des Beihilfeüberwachungsgesetzes vom …57, die nicht dem Präsidium der Wettbewerbskommission angehören (Art. 3 Abs. 2 des Beihilfeüberwachungsgesetzes). …

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