BB Stabilisierung · BBl 2026 616

Obligationenrecht, Art. 362

Obligationenrecht

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 80

1 Durch Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag darf von den folgenden Vorschriften nicht zuungunsten der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers abgewichen werden:

Artikel 336a: Absatz 4 (Entschädigung bei missbräuchlicher Kündigung eines Arbeitnehmers nach Artikel 335l) …

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