BB Stabilisierung · BBl 2026 616

Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz, Art. 40 – Information über die Tätigkeit der Departemente

Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21. März 1997

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 86

Information über die Tätigkeit der Departemente

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