BB Stabilisierung · BBl 2026 616

Anhang 2, Art. 21 – Änderung anderer Erlasse

Anhang 2: Bundesgesetz über die Verwaltungszusammenarbeit bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 37

Änderung anderer Erlasse

Die Änderung anderer Erlasse wird im Anhang geregelt.

Beilage zum BGVB (Art. 2/Anhang 2)

Anhang (Art. 21) Änderung anderer Erlasse Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.