BB Stabilisierung · BBl 2026 616

Beihilfeüberwachungsgesetz, Art. 5 – Amtshilfe

Anhang 1: Bundesgesetz über die Überwachung von staatlichen Beihilfen (Beihilfeüberwachungsgesetz, BHÜG)

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 8

Amtshilfe

Die Überwachungsbehörde sowie die Behörden des Bundes und der Kantone unterstützen sich gegenseitig und geben einander auf Ersuchen die Informationen bekannt, die sie zur Erfüllung ihrer jeweiligen gesetzlichen Aufgaben benötigen.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.