BB Stabilisierung · BBl 2026 616

Obligationenrecht, Art. 336a

Obligationenrecht

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 80

4 Ist die Kündigung eines Arbeitnehmers nach Artikel 335l Absatz 1 missbräuchlich, so darf die Entschädigung des Arbeitnehmers nicht mehr als zehn Monatslöhne betragen. Sie beträgt mindestens vier Monatslöhne, wenn die Kündigung gemäss Artikel 336 Absatz 2 Buchstabe d missbräuchlich ist, ausser bei geringfügigen Verstössen gegen das Verfahren nach den Artikeln 335m und 335n oder wenn der Arbeitgeber das Verfahren nach Artikel 335o Absatz 2 nachholt. Bei schwerwiegenden Verstössen gegen das Verfahren wie beim Ausbleiben der Ankündigung oder einer verlangten vorgängigen Aussprache ist eine hohe Entschädigung zuzusprechen.

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