BB Stabilisierung · BBl 2026 616

Bundesgerichtsgesetz, Art. 87 – Vorinstanzen bei Beschwerden gegen kantonale Erlasse

Bundesgerichtsgesetz vom 17. Juni 2005

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 27

Vorinstanzen bei Beschwerden gegen kantonale Erlasse

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