BB Stabilisierung · BBl 2026 616

Entsendegesetz, Art. 14

Anhang 5: Änderung des Entsendegesetzes

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 77

14. Abschnitt: Aufsicht über den Vollzug

Das SECO beaufsichtigt den Vollzug dieses Gesetzes. Es kann den Kontrollorganen nach Artikel 7 Absatz 1 Weisungen erteilen.

Gliederungstitel vor Art. 14a

15. Abschnitt: Schlussbestimmungen II Die Änderung anderer Erlasse wird im Anhang geregelt.

Beilage zur Änderung des EntsG (Art. 2/Anhang 5)

Anhang (Ziff. II) Änderung anderer Erlasse Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.