BB Stabilisierung · BBl 2026 616

Bundesgerichtsgesetz, Art. 98a – Beschwerdegründe bei Beschwerden gegen Erlasse auf dem Gebiet der Beihilfeüberwachung

Bundesgerichtsgesetz vom 17. Juni 2005

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 28

Beschwerdegründe bei Beschwerden gegen Erlasse auf dem Gebiet der Beihilfeüberwachung

1 Wird ein Erlass des Bundes mit einer Beihilferegelung oder einer Ad-hoc-Beihilfe im Sinne von Artikel 2 Buchstaben c und f BHÜG angefochten, so kann die Verletzung von übergeordnetem Bundesrecht und Völkerrecht gerügt werden.

2 Wird eine Verordnung der Bundesversammlung oder des Bundesrates mit einer Beihilferegelung oder einer Ad-hoc-Beihilfe im Sinne von Artikel 2 Buchstaben c und f BHÜG angefochten, so kann nur die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit den beihilferechtlichen Bestimmungen der völkerrechtlichen Verträge im Sinne von Artikel 2 Buchstabe g BHÜG gerügt werden.

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