BB Stabilisierung · BBl 2026 616

BG über die Meldepflicht und Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern in reglementierten Berufen, Art. 4 – Verfahren bei reglementierten Berufen ohne Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit

Bundesgesetz vom 14. Dezember 2012 über die Meldepflicht und Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern in reglementierten Berufen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 90

Verfahren bei reglementierten Berufen ohne Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit

Bei reglementierten Berufen ohne Auswirkung auf die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit leitet das SBFI die Meldung und die Begleitdokumente unverzüglich an die für die Berufsausübung zuständige Behörde weiter.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.