BB Stabilisierung · BBl 2026 616

Personenbeförderungsgesetz, Art. 35

Personenbeförderungsgesetz vom 20. März 2009

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 90

1 Die Unternehmen mit einer Konzession nach Artikel 6 dieses Gesetzes oder Artikel 5 EBG müssen den Gemeinwesen, von denen sie Finanzhilfen oder Abgeltungen erhalten, den Geschäftsbericht einschliesslich weiterer durch dieses Gesetz oder seine Ausführungsbestimmungen festgelegter Unterlagen vorlegen. ...

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