BB Stabilisierung · BBl 2026 616

BG über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen, Art. 11

Bundesgesetz vom 28. September 1956 über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 82

2 Sie prüft bei jedem Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung mit einer besonderen Mehrheit nach Artikel 2a die Notwendigkeit eines Gutachtens betreffend die Voraussetzungen nach Artikel 2 Ziffern 1 und 2, wenn sich dies nicht von vornherein als überflüssig erweist.

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