BB Stabilisierung · BBl 2026 616

Obligationenrecht, Art. 336

Obligationenrecht

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 80

2 Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist im Weiteren missbräuchlich, wenn sie ausgesprochen wird:

d. ohne dass die Bestimmungen der Artikel 335m, 335n und 335o Absatz 1 eingehalten werden;

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