Bundesbeschluss (Entwurf) · BBl 2026 616
BB Stabilisierung im Wortlaut
Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Abkommen über die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU (Bilaterale III) (Entwurf)
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Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Abkommen über die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU (Bilaterale III) (Entwurf) – amtlicher Wortlaut (BBl 2026 616), Artikel für Artikel, mit Direktlink auf die Seite im amtlichen PDF sowie französischer und italienischer Fassung.
Inhaltsverzeichnis 218
- Ingress
- Art. 1
- Art. 2
- Art. 3
Anhang 1: Bundesgesetz über die Überwachung von staatlichen Beihilfen (Beihilfeüberwachungsgesetz, BHÜG)
- Art. 1Gegenstand und Geltungsbereich
- Art. 2Begriffe
- Art. 3Grundsätze
- Art. 4Aufgaben der Überwachungsbehörde
- Art. 5Amtshilfe
- Art. 6Informationsaustausch mit der Europäischen Kommission
- Art. 7Beratung
- Art. 8Anmeldepflicht
- Art. 9Ausnahmen von der Anmeldepflicht
- Art. 10Durchführungsverbot
- Art. 11Inhalt und Form der Anmeldung
- Art. 12Zeitpunkt der Anmeldung
- Art. 13Bestätigung der Vollständigkeit der Anmeldung
- Art. 14Rückzug der Anmeldung
- Art. 15Gegenstand der Prüfungen
- Art. 16Einfache Prüfung
- Art. 17Abschluss der einfachen Prüfung
- Art. 18Vertiefte Prüfung
- Art. 19Abschluss der vertieften Prüfung
- Art. 20Wirkung der Stellungnahmen der Überwachungsbehörde
- Art. 21Widerruf einer Stellungnahme
- Art. 22Fristen
- Art. 23Rechte der Konkurrenten
- Art. 24Rechte und Pflichten der Beihilfegeber und Beihilfeempfänger
- Art. 25Mitteilungspflicht des Beihilfegebers
- Art. 26Ausnahmen von der Mitteilungspflicht
- Art. 27Verfahren auf Erlass einer Verfügung
- Art. 28Eröffnung besonderer Verfahren
- Art. 29Anzeigerecht
- Art. 30Nachmeldung
- Art. 31Prüfung im besonderen Verfahren
- Art. 32Verfahren bei als unzulässig beurteilten Einzelbeihilfen
- Art. 33Verfahren bei als unzulässig beurteilten Ad-hoc-Beihilfen in der Form eines Erlasses
- Art. 34Verfahren bei als unzulässig beurteilten Beihilferegelungen
- Art. 35Beschwerdepflicht bei Beihilfen, die vor einer Stellungnahme der Überwachungsbehörde mitgeteilt werden
- Art. 36Beschwerde bei Verletzung der Mitteilungspflicht
- Art. 37Beschwerdelegitimation der Überwachungsbehörde
- Art. 38Beschwerdepflicht der Überwachungsbehörde
- Art. 39Beschwerdefrist
- Art. 40Aufschiebende Wirkung und Wirksamkeit
- Art. 41Anwendbares Verfahrensrecht
- Art. 42Modalitäten der Rückerstattung
- Art. 43Verjährung des Rückforderungsrechts bei unzulässigen Einzelbeihilfen
- Art. 44Unterbrechung der Verjährung
- Art. 45Bestehende Beihilferegelungen
- Art. 46Änderung bestehender Beihilferegelungen
- Art. 47Fortlaufende Prüfung
- Art. 48Prüfung bei bestehenden Beihilferegelungen
- Art. 49Verfahren bei als unzulässig beurteilten bestehenden Beihilferegelungen
- Art. 50Berichterstattungs- und Zustellungspflicht der Beihilfegeber
- Art. 51Veröffentlichung
- Art. 52Feststellung des Sachverhalts
- Art. 53Berechnung von Fristen
- Art. 54Elektronische Kommunikation und Aktenführung
- Art. 55Änderung anderer Erlasse
- Art. 56Übergangsbestimmungen
Bundesgerichtsgesetz vom 17. Juni 2005
- Art. 82
- Art. 83
- Art. 87Vorinstanzen bei Beschwerden gegen kantonale Erlasse
- Art. 98aBeschwerdegründe bei Beschwerden gegen Erlasse auf dem Gebiet der Beihilfeüberwachung
- Art. 103
Verwaltungsgerichtsgesetz vom 17. Juni 2005
- Art. 31aBeschwerdeobjekte auf dem Gebiet der Beihilfeüberwachung
- Art. 33
- Art. 37
- Art. 37aBeschwerdelegitimation bei Beschwerden gegen Erlasse auf dem Gebiet der Beihilfeüberwachung
- Art. 37bBeschwerdegründe bei Beschwerden gegen Erlasse auf dem Gebiet der Beihilfeüberwachung
- Art. 37cBeschwerdefrist bei Beschwerden gegen Erlasse auf dem Gebiet der Beihilfeüberwachung
Kartellgesetz vom 6. Oktober 1995
- Art. 18
Luftfahrtgesetz vom 21. Dezember 1948
- Art. 103Aufgehoben
Preisüberwachungsgesetz vom 20. Dezember 1985
- Art. 5
Anhang 2: Bundesgesetz über die Verwaltungszusammenarbeit bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen
- Art. 1Gegenstand
- Art. 2Geltungsbereich
- Art. 3Reglementierte Berufe
- Art. 4IMI-Koordination
- Art. 5Verwaltungszusammenarbeit
- Art. 6
- Art. 7Zugang zum IMI-Bereich für den EPC
- Art. 8Bearbeitung der Anträge auf Anerkennung schweizerischer Abschlüsse im EPC-Verfahren
- Art. 9Bearbeitung der Anträge auf Anerkennung ausländischer Abschlüsse im EPC-Verfahren
- Art. 10Nachweis von Berufsqualifikationen mittels EPC-Zertifikat
- Art. 11Zulassung zur Berufsausübung beim Vorweisen eines EPCZertifikats
- Art. 12Zugang zum IMI-Bereich für den Vorwarnmechanismus
- Art. 13Warnung bei Verbot oder Beschränkung der Ausübung eines reglementierten Berufs
- Art. 14Warnung bei gefälschten oder verfälschten Berufsqualifikationsnachweisen
- Art. 15Austausch von Personendaten
- Art. 16Zugriff auf Personendaten im IMI
- Art. 17Information über eine Warnung
- Art. 18Auskunfts- und Berichtigungsrecht
- Art. 19
- Art. 20Internationale Abkommen
- Art. 21Änderung anderer Erlasse
Medizinalberufegesetz vom 23. Juni 2006
- Art. 15
- Art. 35
- Art. 50
Gesundheitsberufegesetz vom 30. September 2016
- Art. 10
- Art. 15
Bundesgesetz vom 14. Dezember 2012 über die Meldepflicht und die Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern in reglementierten Berufen
- Art. 2
Psychologieberufegesetz vom 18. März 2011
- Art. 37
Anhang 3: Bundesgesetz über die Beiträge der Schweiz zur Stärkung der Kohäsion in Europa
- Art. 1Gegenstand
- Art. 2Unterstützte Programme und Projekte
- Art. 3Formen der Unterstützung
- Art. 4Zusammenarbeit mit Dritten
- Art. 5Beteiligung von Schweizer Partnern
- Art. 6Übertragung öffentlich-rechtlicher Aufgaben
- Art. 7Auswahlverfahren
- Art. 8Finanzierung
- Art. 9Verträge
- Art. 10Zuständigkeiten
- Art. 11Monitoring, Evaluation und Berichterstattung
- Art. 12Vollzug
- Art. 13Änderung anderer Erlasse
Bundesgesetz vom 19. Dezember 2003 über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte
- Art. 1
Anhang 4: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes
- Art. 2
- Art. 15aPflichten von Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten und deren Familienangehörigen
- Art. 21bSchutzmassnahmen und Ausgleichsmassnahmen im Rahmen der Anwendung des FZA
- Art. 29aAufgehoben
- Art. 41cVerlängerung der Gültigkeitsdauer der den Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten und deren Familienangehörigen ausgestellten Dokumente
- Art. 41dDaueraufenthalt von Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten und deren Familienangehörigen
- Art. 41eAusschluss von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA und deren Familienangehörigen von der Sozialhilfe
- Art. 61aVerlust des Status als unselbstständig Erwerbstätige und Erlöschen des Aufenthaltsrechts von Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten
- Art. 61bVerlust des Status als selbstständig Erwerbstätige und Erlöschen des Aufenthaltsrechts von Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten
- Art. 61cErlöschen des Aufenthaltsrechts von Staatsangehörigen der EFTAMitgliedstaaten
- Art. 61dNichtbestehen oder Erlöschen des Aufenthaltsrechts von Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten bei Rechtsmissbrauch oder Betrug
- Art. 61eErlöschen des Aufenthaltsrechts von Staatsangehörigen der EUMitgliedstaaten
- Art. 61fErlöschen, Verweigerung und Widerruf des Rechts auf Daueraufenthalt von Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten und deren Familienangehörigen
- Art. 64
- Art. 64d
- Art. 71
- Art. 97
- Art. 99
- Art. 118
- Art. 120
- Art. 122eNichteinhaltung der Höchstdauer bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung
Zivilgesetzbuch
- Art. 89a
Arbeitsvermittlungsgesetz vom 6. Oktober 1989
- Art. 24aStrategie zur Wiedereingliederung
- Art. 34a
Entsendegesetz vom 8. Oktober 1999
- Art. 6
Bundesgesetz vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
- Art. 49
Freizügigkeitsgesetz vom 17. Dezember 1993
- Art. 25fEinschränkung von Barauszahlungen nach Island, Norwegen oder
Anhang 5: Änderung des Entsendegesetzes
- Art. 1Aufgehoben
- Art. 1a und 1bAufgehoben
- Art. 2
- Art. 2aAuslagenentschädigung
- Art. 5
- Art. 5aAnsprechpartnerin oder Ansprechpartner
- Art. 6Meldepflicht bei der Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
- Art. 6aMeldepflicht bei Anstellungen während höchstens drei Monaten innerhalb eines Kalenderjahrs
- Art. 6bMeldepflicht von selbstständig erwerbstätigen Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern mit Niederlassung im Ausland
- Art. 6cNachweis der selbstständigen Erwerbstätigkeit durch Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer mit Niederlassung im Ausland
- Art. 6dMassnahmen bei Verletzung der Dokumentationspflicht oder misslungenem Nachweis
- Art. 6eMelde- und Dokumentationspflicht von selbstständig Erwerbstätigen ohne Niederlassung im Ausland
- Art. 6f
- Art. 7Durchführung von Kontrollen
- Art. 7aKontrollkosten und Entschädigung
- Art. 7bBisheriger Art. 7a
- Art. 8
- Art. 8aGegenstand des Ersuchens und Modalität
- Art. 8bPrüfung des Ersuchens um Zustellung eines Entscheids oder um Vollstreckung einer Verwaltungssanktion
- Art. 8cZustellung des Entscheids und Vollstreckung der Verwaltungssanktion
- Art. 8dBetreibungsverfahren
- Art. 8eBetreibungskosten
- Art. 8fErlös aus dem Betreibungsverfahren
- Art. 8gErsuchen betreffend Auskünfte und Dokumente sowie die Durchführung von Kontrollen
- Art. 8hKosten
- Art. 8iInformation ohne Ersuchen
- Art. 8jGegenstand des Ersuchens
- Art. 8kÜbermittlung des Ersuchens
- Art. 8lNutzungspflicht
- Art. 8mKoordinator
- Art. 8nFinanzierung
- Art. 8oDatenbearbeitung
- Art. 8pDatenbekanntgabe im Inland
- Art. 8qBekanntgabe von Daten ins Ausland
- Art. 8r
- Art. 9
- Art. 11Aufgehoben
- Art. 12
- Art. 13aBisheriger Art. 11
- Art. 14
Bundesgesetz vom 21. Juni 2019 über das öffentliche Beschaffungswesen
- Art. 26
Obligationenrecht
- Art. 335l1. Geltungsbereich
- Art. 335m2. Ankündigung und vorgängige Aussprache
- Art. 335n3. Weiteres Vorgehen
- Art. 335o4. Zeitpunkt der Kündigung
- Art. 335p5. Abweichende Vereinbarung
- Art. 336
- Art. 336a
- Art. 362
Bundesgesetz vom 28. September 1956 über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen
- Art. 2
- Art. 2aBesondere Mehrheit
- Art. 4aFeststellungsklage nicht beteiligter Arbeitgeber
- Art. 11
- Art. 12
- Art. 80
Bundesgesetz vom 22. Dezember 1999 über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes
- Art. 5aVereinbarung über die Mitwirkung im Bereich der Abkommen mit der Europäischen Union
Parlamentsgesetz vom 13. Dezember 2002
- Art. 147aBerichte zur Aussenpolitik
- Art. 148
- Art. 152aInformation und Konsultation zur Mitwirkung an der Ausarbeitung von Rechtsakten der Europäischen Union
Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21. März 1997
- Art. 40Information über die Tätigkeit der Departemente
- Art. 40aInformation über die Mitwirkung an der Ausarbeitung von Rechtsakten der Europäischen Union
ETH-Gesetz vom 4. Oktober 1991
- Art. 34d
Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz vom 30. September 2011
- Art. 47
- Art. 48
- Art. 61a
Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957
- Art. 9b
- Art. 40ater
Personenbeförderungsgesetz vom 20. März 2009
- Art. 9aBesondere Voraussetzungen für konzessionierte grenzüberschreitende Angebote
- Art. 31c
- Art. 31dVeröffentlichung bestellter Angebote mit Linienabschnitten in Nachbarstaaten
- Art. 32a
- Art. 35
Luftfahrtgesetz vom 21. Dezember 1948
- Art. 103
Bundesgesetz vom 14. Dezember 2012 über die Meldepflicht und Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern in reglementierten Berufen
- Art. 4Verfahren bei reglementierten Berufen ohne Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit
- Art. 5Beginn der Berufsausübung