BB Stabilisierung · BBl 2026 616

Verwaltungsgerichtsgesetz, Art. 31a – Beschwerdeobjekte auf dem Gebiet der Beihilfeüberwachung

Verwaltungsgerichtsgesetz vom 17. Juni 2005

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 28

Beschwerdeobjekte auf dem Gebiet der Beihilfeüberwachung

Auf dem Gebiet der Beihilfeüberwachung beurteilt das Bundesverwaltungsgericht auch Beschwerden gegen:

a. Erlasse des Bundes mit Beihilferegelungen oder Ad-hoc-Beihilfen im Sinne von Artikel 2 Buchstaben c und f des Beihilfeüberwachungsgesetzes vom …50 (BHÜG) mit Ausnahme von Bundesverfassung und Bundesgesetzen;

b. Einzelakte der Bundesversammlung, mit welchen diese Beihilfen im Sinne des BHÜG gewährt.

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