BB Stabilisierung · BBl 2026 616

Entsendegesetz, Art. 2

Anhang 5: Änderung des Entsendegesetzes

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 63

2. Abschnitt: Arbeitgeberpflichten

2ter Verstösst der Arbeitgeber gegen Bestimmungen eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrages und macht die paritätische Kommission aufgrund des Verstosses einen Anspruch geltend, den der Arbeitgeber nicht erfüllt, so muss der Arbeitgeber, bevor er in der Schweiz erneut eine Dienstleistung erbringt, eine Kaution hinterlegen, sofern ein allgemein-verbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag dies vorsieht.

3 Sieht ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag Beiträge an Vollzugskosten vor, so gelten die entsprechenden Bestimmungen auch für Arbeitgeber, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall gegenüber der gemäss dem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag zuständigen paritätischen Kommission sowohl für die Arbeitgeber- wie auch für die Arbeitnehmerbeiträge aufkommen.

5 … Aufgehoben

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