BB Stabilisierung · BBl 2026 616

Anhang 3, Art. 3 – Formen der Unterstützung

Anhang 3: Bundesgesetz über die Beiträge der Schweiz zur Stärkung der Kohäsion in Europa

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 42

Formen der Unterstützung

1 Die Programme und Projekte können wie folgt unterstützt werden:

a. durch Finanzhilfen, insbesondere nicht rückzahlbare Geldleistungen, Darlehen zu Vorzugsbedingungen und Garantien;

b. durch Beteiligungen;

c. auf andere Weise, soweit dies den Zielen und Grundsätzen des Abkommens entspricht.

2 Verschiedene Formen der Unterstützung können kombiniert werden.

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