BB Stabilisierung · BBl 2026 616

Anhang 2, Art. 11 – Zulassung zur Berufsausübung beim Vorweisen eines EPCZertifikats

Anhang 2: Bundesgesetz über die Verwaltungszusammenarbeit bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 34

Zulassung zur Berufsausübung beim Vorweisen eines EPCZertifikats

Die Zulassung zur Berufsausübung beim Vorweisen eines EPC-Zertifikats liegt in der Zuständigkeit der Stelle nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b.

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