BB Stabilisierung · BBl 2026 616

Beihilfeüberwachungsgesetz, Art. 55 – Änderung anderer Erlasse

Anhang 1: Bundesgesetz über die Überwachung von staatlichen Beihilfen (Beihilfeüberwachungsgesetz, BHÜG)

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 25

10. Kapitel: Schlussbestimmungen

Änderung anderer Erlasse

Die Änderung anderer Erlasse wird im Anhang geregelt.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.