BB Stabilisierung · BBl 2026 616

Anhang 2, Art. 1 – Gegenstand

Anhang 2: Bundesgesetz über die Verwaltungszusammenarbeit bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 31

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Gegenstand

1 Dieses Gesetz regelt die Verwaltungszusammenarbeit bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen und die Verwendung folgender Bereiche des Binnenmarkt-Informationssystems der Europäischen Union (Internal Market Information System, IMI) durch die Schweiz:

a. behördlicher Informationsaustausch;

b. Europäischer Berufsausweis (European Professional Card, EPC);

c. Vorwarnmechanismus.

2 Es regelt zudem den Nachweis von Berufsqualifikationen mittels EPC-Zertifikat.

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