BB Stabilisierung · BBl 2026 616

Anhang 3, Art. 8 – Finanzierung

Anhang 3: Bundesgesetz über die Beiträge der Schweiz zur Stärkung der Kohäsion in Europa

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 44

Finanzierung

Die Bundesversammlung bewilligt mit einfachem Bundesbeschluss jeweils für mehrere Jahre Verpflichtungskredite zur Finanzierung der Beiträge.

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