BB Stabilisierung · BBl 2026 616

Verwaltungsgerichtsgesetz, Art. 37

Verwaltungsgerichtsgesetz vom 17. Juni 2005

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 29

2 Im Beschwerdeverfahren gegen Einzelakte der Bundesversammlung, mit welchen diese Beihilfen im Sinne des BHÜG gewährt, gelten sinngemäss die Bestimmungen für Verfügungen.

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