BB Stabilisierung · BBl 2026 616

Luftfahrtgesetz, Art. 103

Luftfahrtgesetz vom 21. Dezember 1948

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 90

1 Die Wettbewerbskommission prüft, ob mit Artikel 3 des Protokolls vom 2. März 2026 über staatliche Beihilfen zum Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr vereinbar sind:

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