BB Stabilisierung · BBl 2026 616

Anhang 3, Art. 9 – Verträge

Anhang 3: Bundesgesetz über die Beiträge der Schweiz zur Stärkung der Kohäsion in Europa

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 44

Verträge

1 Der Bundesrat kann völkerrechtliche Verträge im Sinne von Artikel 5 des Abkommens abschliessen.

2 Die zuständigen Bundesämter können völkerrechtliche, öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Verträge zu den Programmen und Projekten abschliessen.

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