BB Stabilisierung · BBl 2026 616

Ausländer- und Integrationsgesetz, Art. 71

Anhang 4: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 55

1 Das EJPD unterstützt die mit dem Vollzug der Weg- oder Ausweisung oder der Landesverweisung nach Artikel 66a oder 66abis StGB oder Artikel 49a oder 49abis MStG von Ausländerinnen und Ausländern betrauten Kantone, indem es insbesondere:

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