BB Stabilisierung · BBl 2026 616

Beihilfeüberwachungsgesetz, Art. 42 – Modalitäten der Rückerstattung

Anhang 1: Bundesgesetz über die Überwachung von staatlichen Beihilfen (Beihilfeüberwachungsgesetz, BHÜG)

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 20

6. Kapitel: Rückforderung

Modalitäten der Rückerstattung

1 Die Rückerstattung einer unzulässigen Beihilfe erfolgt einschliesslich Zinsen. Die Zinsen sind vom Zeitpunkt, ab dem die Beihilfe dem Empfänger zur Verfügung stand, bis zu ihrer tatsächlichen Rückerstattung geschuldet.

2 Das WBF legt den Zinssatz anhand des Umfangs und der Häufigkeit der Interbankgeschäfte fest.

3 Kantonale Zinssätze sowie der Zinssatz nach Artikel 30 Absatz 3 SuG bleiben vorbehalten, sofern sie höher sind.

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