BB Stabilisierung · BBl 2026 616

Entsendegesetz, Art. 8e – Betreibungskosten

Anhang 5: Änderung des Entsendegesetzes

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 71

Betreibungskosten

1 Die kantonale Behörde nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe d muss die Betreibungskosten vorschiessen.

2 Der Bund vergütet den kantonalen Behörden die Betreibungskosten nach Abzug des Erlöses nach Artikel 8f.

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