BB Stabilisierung · BBl 2026 616

Entsendegesetz, Art. 6f

Anhang 5: Änderung des Entsendegesetzes

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 68

4. Abschnitt: Informationsplattform

1 Der Bund stellt den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie den Arbeitgebern eine barrierefreie Plattform zur Verfügung, die über Folgendes informiert:

a. Arbeits- und Lohnbedingungen;

b. allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge;

c. Kontaktangaben von Behörden und paritätischen Organen;

d. Verfahren bei Verstössen gegen die Arbeits- und Lohnbedingungen.

2 Die Plattform muss zudem einen Lohnrechner und weitere Hilfsinstrumente enthalten.

Gliederungstitel vor Art. 7

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