BB Stabilisierung · BBl 2026 616

Anhang 2, Art. 10 – Nachweis von Berufsqualifikationen mittels EPC-Zertifikat

Anhang 2: Bundesgesetz über die Verwaltungszusammenarbeit bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 34

Nachweis von Berufsqualifikationen mittels EPC-Zertifikat

1 Ein EPC-Zertifikat zwecks Niederlassung hat dieselbe Wirkung wie die formale Anerkennung einer Berufsqualifikation durch die zuständige Stelle nach Artikel 2 Absatz

2 Buchstabe a.

2 Ein EPC-Zertifikat zwecks Dienstleistungserbringung gilt als Nachweis der Berufsqualifikationen. Es ersetzt während seiner Gültigkeitsdauer die Meldung beim SBFI nach dem Bundesgesetz vom 14. Dezember 2012 über die Meldepflicht und die Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern in reglementierten Berufen.

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