BB Stabilisierung · BBl 2026 616

BG über die Meldepflicht und die Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern in reglementierten Berufen, Art. 2

Bundesgesetz vom 14. Dezember 2012 über die Meldepflicht und die Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern in reglementierten Berufen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 40

1bis Ein Zertifikat zum Europäischen Berufsausweis (European Professional Card, EPC) zwecks Dienstleistungserbringung gilt als Nachweis der Berufsqualifikationen und ersetzt die Meldung beim SBFI. Es muss vor der Aufnahme der beruflichen Tätigkeit bei der für die Berufsausübung zuständigen Behörde vorgewiesen werden.

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