BB Stabilisierung · BBl 2026 616

Ausländer- und Integrationsgesetz, Art. 64d

Anhang 4: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 55

2 Die Wegweisung ist sofort vollstreckbar oder es kann eine Ausreisefrist von weniger als sieben Tagen angesetzt werden, wenn:

g. die zuständige Behörde das Nichtbestehen eines Aufenthaltsrechts nach dem FZA feststellt, da das geltend gemachte Recht offensichtlich unbegründet ist oder das Recht in missbräuchlicher oder betrügerischer Weise geltend gemacht wird.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.