BB Stabilisierung · BBl 2026 616

Entsendegesetz, Art. 1 – Aufgehoben

Anhang 5: Änderung des Entsendegesetzes

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 62

1. Abschnitt: Gegenstand und Begriffe

Aufgehoben

2bis Es regelt weiter die Meldepflichten der Arbeitgeber nach Absatz 1 Buchstabe a betreffend die Entsendung, die Meldepflichten der Arbeitgeber, die im Ausland wohnhafte Personen bis zu drei Monate innerhalb eines Kalenderjahrs in der Schweiz anstellen, die Meldepflicht von selbstständig erwerbstätigen Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern mit Niederlassung im Ausland sowie die Meldepflicht der im Ausland wohnhaften selbstständig Erwerbstätigen ohne Niederlassung im Ausland.

4 Der Begriff der selbstständigen Erwerbstätigkeit bestimmt sich nach schweizerischem Recht.

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