BB Stabilisierung · BBl 2026 616

Anhang 3, Art. 10 – Zuständigkeiten

Anhang 3: Bundesgesetz über die Beiträge der Schweiz zur Stärkung der Kohäsion in Europa

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 44

Zuständigkeiten

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung sind gemeinsam für die Umsetzung der Beiträge zur Stärkung der Kohäsion in Europa zuständig.

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