BB Stabilisierung · BBl 2026 616

Art. 2

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 3

Die Bundesgesetze in den Anhängen 1–3 und die Änderungen der Bundesgesetze in den Anhängen 4–6 werden angenommen.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.