BB Stabilisierung · BBl 2026 616

Entsendegesetz, Art. 12

Anhang 5: Änderung des Entsendegesetzes

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 77

1 Mit Busse bis zu 40 000 Franken wird bestraft, sofern nicht ein mit höherer Strafe bedrohtes Verbrechen oder Vergehen des Strafgesetzbuches vorliegt, wer:

c. einer rechtskräftigen Dienstleistungssperre nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer 2, bbis Ziffer 2, d Ziffer 2 oder e nicht Folge leistet;

Gliederungstitel vor Art. 13a

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