BB Lebensmittelsicherheit · BBl 2026 633

Tierseuchengesetz, Ingress

Tierseuchengesetz vom 1. Juli 1966

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 48

gestützt auf die Artikel 95 Absatz 1 und 118 Absatz 2 Buchstabe b der Bundesverfassung,

in Ausführung des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen

und des Protokolls vom 2. März 2026 zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zur Errichtung eines gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraums (Protokoll zur Lebensmittelsicherheit),

Ersatz von Ausdrücken

1 Im ganzen Erlass wird «hochansteckende Tierseuche» ersetzt durch «Tierseuche der Kategorie A», mit den nötigen grammatikalischen Anpassungen.

2 Im ganzen Erlass wird «hochansteckende Seuche» ersetzt durch «Tierseuche der Kategorie A», mit den nötigen grammatikalischen Anpassungen.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.