BB Lebensmittelsicherheit · BBl 2026 633

Tierseuchengesetz, Art. 3a – Anforderungen an die Mitarbeitenden der Vollzugsorgane

Tierseuchengesetz vom 1. Juli 1966

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 51

Anforderungen an die Mitarbeitenden der Vollzugsorgane

Der Bundesrat legt die fachlichen Anforderungen an die Mitarbeitenden der Vollzugsorgane fest. Er legt insbesondere fest, über welche formale Bildung sie verfügen müssen.

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