BB Lebensmittelsicherheit · BBl 2026 633

Tierseuchengesetz, Art. 53b

Tierseuchengesetz vom 1. Juli 1966

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 57

Betrifft nur den französischen Text.

1 Der Bundesrat kann völkerrechtliche Verträge abschliessen über die Diagnostik, die formale Bildung, die Durchführung von Kontrollen, die Entwicklungszusammenarbeit und den Informationsaustausch im Bereich der Tiergesundheit.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.