BB Lebensmittelsicherheit · BBl 2026 633

Lebensmittelgesetz, Art. 84 – Widerhandlungen in Geschäftsbetrieben, Urkundenfälschung

Anhang 1: Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG)

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 37

Widerhandlungen in Geschäftsbetrieben, Urkundenfälschung

Die Strafbestimmungen über Widerhandlungen in Geschäftsbetrieben und über Urkundenfälschung nach den Artikeln 6, 7 und 15 des Bundesgesetzes vom 22. März 1974 über das Verwaltungsstrafrecht gelten im Bereich des Lebensmittelrechts auch für die kantonalen Behörden.

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