BB Lebensmittelsicherheit · BBl 2026 633

Tierseuchengesetz, Art. 15a – Erfassung des Tierverkehrs

Tierseuchengesetz vom 1. Juli 1966

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 54

Erfassung des Tierverkehrs

Die Erfassung des Verkehrs mit Tieren der Rinder-, Schaf-, Ziegen-, Pferde- und Schweinegattung in der Tierverkehrsdatenbank richtet sich nach den Artikeln 112– 115 der Verordnung (EU) 2016/429.

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