BB Lebensmittelsicherheit · BBl 2026 633

Lebensmittelgesetz, Art. 3 – Verhältnis zum Protokoll zur Lebensmittelsicherheit

Anhang 1: Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG)

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 4

Verhältnis zum Protokoll zur Lebensmittelsicherheit

Dieses Gesetz gilt, soweit nicht die im Protokoll zur Lebensmittelsicherheit aufgeführten Rechtsakte der Europäischen Union (EU) anwendbar sind, insbesondere die folgenden EU-Rechtsakte betreffend die nachstehenden Regelungsgegenstände:

a. Verordnung (EU) 2017/625: amtliche Kontrollen;

b. Verordnung (EG) Nr. 178/2002: allgemeine Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts;

c. Verordnung (EG) Nr. 1935/2004: Anforderungen an Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.