BB Lebensmittelsicherheit · BBl 2026 633

Tierseuchengesetz, Art. 1a – Verhältnis zum Protokoll zur Lebensmittelsicherheit

Tierseuchengesetz vom 1. Juli 1966

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 50

Verhältnis zum Protokoll zur Lebensmittelsicherheit

Dieses Gesetz gilt, soweit nicht die im Protokoll zur Lebensmittelsicherheit aufgeführten Rechtsakte der Europäischen Union (EU) anwendbar sind, insbesondere die folgenden EU-Rechtsakte betreffend die nachstehenden Regelungsgegenstände:

a. Verordnung (EU) 2017/625: amtliche Kontrollen und Einfuhr;

b. Verordnung (EU) 2016/429: Tierseuchen und Tiergesundheit;

c. Verordnung (EG) Nr. 1069/2009: tierische Nebenprodukte.

Art. 1b und 1c einfügen vor dem Gliederungstitel des II. Abschnitts

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