BB Lebensmittelsicherheit · BBl 2026 633

Tierseuchengesetz, Art. 8 – Amtliche Kontrollen

Tierseuchengesetz vom 1. Juli 1966

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 52

Amtliche Kontrollen

Die amtlichen Kontrollen richten sich nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2017/625.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.