BB Lebensmittelsicherheit · BBl 2026 633

Lebensmittelgesetz, Art. 66 – Formale Bildung

Anhang 1: Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG)

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 28

Formale Bildung

1 Bund und Kantone sorgen gemeinsam für die formale Bildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vollzugsbehörden.

2 Der Bundesrat regelt die formale Bildung sowie die Zulassungsvoraussetzungen.

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