BB Lebensmittelsicherheit · BBl 2026 633

Lebensmittelgesetz, Art. 19 – Gegenstände, die mit Schleimhäuten in Kontakt kommen

Anhang 1: Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG)

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 12

Gegenstände, die mit Schleimhäuten in Kontakt kommen

1 Gegenstände, die mit Schleimhäuten in Kontakt kommen, dürfen Stoffe nur in Mengen abgeben, die für die Gesundheit unbedenklich sind.

2 Sie dürfen nicht mit Substanzen versetzt werden, die eine pharmakologische Wirkung haben, wie Nikotin oder Desinfektionsmittel.

3 Der Bundesrat bezeichnet die Schleimhäute und kann Anforderungen an die Sicherheit von Gegenständen, die mit diesen Schleimhäuten in Kontakt kommen, festlegen.

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