BB Lebensmittelsicherheit · BBl 2026 633

Lebensmittelgesetz, Art. 91 – Kantonales Verfahren

Anhang 1: Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG)

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 39

Kantonales Verfahren

Die Kantone setzen eine Beschwerdeinstanz ein, welche die Einspracheentscheide nach diesem Gesetz, einschliesslich des Ermessens ihrer Vollzugsbehörden, überprüft.

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